Die Entsorgungsgebühr wird auf der Basis der installierten Stromzähler erhoben und über die Stromrechnung der Technischen Betriebe Thal in Rechnung gestellt.
Die Belastung der Entsorgungsgebühr ist vorgesehen:
Pro Wohnung, pro Gewerbe, Dienstleistungsbetrieb und Industrie, höchstens aber bei einem Stromzähler pro Standort und Abrechnung.
Keine Belastung ist vorgesehen:
Für leer stehende Wohnungen und leer stehende Lokale bei Zählern für Allgemeinstrom in Mehrfamilienhäusern, bei Stromzählern auf Baustellen.
Hintergründe zur Kehrichtgrundgebühr
Grundsätzlich sollen die mengenabhängigen Abfallsack- und Containergebühren die Sammel-, Transport- und Verbrennungskosten für den gemischten Siedlungsabfall decken. Die restlichen Kosten der Abfallentsorgung wie die Separatsammlungen (Altpapier, Altglas, Altmetall, Grünabfall usw.), die Bereitstellungskontrollen, die Massnahmen gegen wildes Deponieren, die Aufräumarbeiten bei den Sammelstellen, die Verwaltungskosten, die Förderung der Kompostierung.